Zeit läuft: Elektronischer Abfallnachweis 
In einem Jahr wird es ernst: Ab 1. April 2010 müssen Abfallerzeuger, Einsammler, Beförderer, Entsorger und Behörden einen elektronischen Nachweis darüber führen, wo die von ihnen erzeugten oder ihnen überantworteten gefährlichen Abfälle geblieben sind. Ab 1. Februar 2011 ist darüber hinaus auch die elektronische Signatur für die Erzeuger des Abfalls und ihre Beförderungsunternehmen vorgeschrieben. Firmen, die sich bisher noch nicht mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) beschäftigt haben, sollten nicht mehr lange warten. Denn bereits in diesem Frühjahr hat die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall der Länder (ZKS-Abfall) ihren Betrieb aufgenommen und die Umstellung auf ein einheitliches bundesweites elektronisches Abfallnachweissystem begonnen. Unternehmen können sich bereits heute freiwillig an diesem Verfahren beteiligen und Erfahrung sammeln. Sie können das so genannte Länder-eANV nutzen, ein Internetportal der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall. Sie richtet dort – ähnlich einem persönlichen E-Mail-Account – ein elektronisches Postfach für jeden Nutzer ein. Die dort verschlüsselt abgelegten Nachrichten kann der Nutzer mit Hilfe eines persönlichen Schlüssels decodieren und lesen.

Weitere Informationen können unter dem Stichwort „Abfallnews“ auf den Internetauftritten der hessischen Regierungspräsidien (www.rp-darmstadt.hessen.de; www.rp-giessen.hessen.de; www.rp-kassel.hessen.de) sowie bei der Zentralen Koordinierungsstelle unter www.zks-abfall.de abgerufen werden.

  

Aus VCI Hessen informiert April 2009