Neue Kennzeichnung für gefährliche Chemikalien 

Die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (GHS-Verordnung) wurde im November vom EU-Ministerrat verabschiedet. Sie tritt voraussichtlich Anfang 2009 in Kraft. Damit übernimmt Europa entsprechende UN-Regelungen.

Die GHS-Verordnung orientiert sich am bisherigen EU-System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Forderungen des VCI bezüglich Praktikabilität und Kosteneffizienz wurden erfüllt. Die vom VCI geforderte Mengenschwelle von einer Tonne pro Jahr für die Meldung in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis fand dagegen keine Mehrheit.

Für die Umstellungen gelten Übergangszeiten bis 2010 für Stoffe und bis 2015 für Zubereitungen. Jedoch können Stoffe und Zubereitungen auch schon vorher nach den Vorgaben der GHS-Verordung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

Am 2. und 3. März 2009 findet in Frankfurt eine GHS-Informationsveranstaltung im Rahmen der Reihe „REACH umsetzen“ statt. Zudem bietet der VCI seinen Mitgliedsfirmen auf der REACH-Service-Plattform Hilfen zur Umsetzung an.

Aus VCI Hessen informiert Dezember 2008