Marburger Gespräche zum Pharmarecht 
Die politische Diskussion um die Beschaffungspolitik der gesetzlichen Krankenkassen, die Debatte um deren Nachfragemacht und die Art ihrer Ausschreibungen, hat nun auch die akademische Ebene erreicht. Bei den „12. Marburger Gesprächen zum Pharmarecht“ loteten Juristen, Apotheker, Vertreter von Pharma-Industrie, Ärzteschaft und Krankenkassen Mitte März die rechtliche Seite dieser Veränderungen auf dem Arzneimittelmarkt aus, in den Wettbewerbsrecht einerseits und Sozial- und Verfassungsrecht andererseits steuernd einwirken.

„Neben dem Marktzugang bildet die Beschaffung durch die gesetzliche Krankenversicherung eine zweite, nicht weniger wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Arzneimittelunternehmens“, erklärte der Marburger Jura-Professor Dr. Wolfgang Voit zum Auftakt der Veranstaltung.

In den diesjährigen zweitägigen Marburger Gesprächen, die vom Landesverband Hessen im Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie und der Forschungsstelle Pharmarecht der Philipps-Universität Marburg in jedem Frühjahr veranstaltet werden, setzte die Forschungsstelle den Schwerpunkt der Diskussion auch auf die Marktzugangsbedingungen und Marktzugangsschranken im europäischen Markt für Arzneimittel- und Medizinprodukte.

Der Marktzugang sei Grundvoraussetzung für jeden Warenabsatz. Seine Öffnung liege im Interesse des Wettbewerbs, auf dem die Marktwirtschaft aufbaue, betonte Voit. Allerdings verstoße nicht jede Marktzugangsbeschränkung gegen dieses Credo. „Der Schutz von Patenten und damit der Schutz der Refinanzierungsmöglichkeit von Innovationskosten gehört ebenso zum System, denn niemandem kann an einem Forschungsstillstand gelegen sein.“

Einerseits debattierten die Fachleute über das Spannungsverhältnis zwischen Schutzrechten und europäischer Binnenmarktintegration, zum Beispiel die kartellrechtliche Bewertung von Patentlizenzen oder die missbräuchliche Ausnutzung von gewerblichen Schutzrechten. Andererseits wurde die Fusionskontrolle und Nachfragemacht im Gesundheitswesen  beleuchtet. Dabei ging es auch um ärztliche Behandlungsstandards und die Therapiefreiheit in Hausarztverträgen, die ebenfalls Einfluss auf die Arzneimittelnachfrage und Patientenversorgung haben.

Dr. Bernd Wegener, Vorsitzender des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie und Vorstandsmitglied der Forschungsstelle, lobte, dass es auch in diesem Jahr wieder gelungen sei, im interdisziplinären Dialog Theorie und Praxis des Pharmarechts auszuloten.

Aus VCI Hessen informiert April 2009