Informationen auch von den Herstellern 
Über die geplante Informationsmöglichkeit der Hersteller bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wurde auf dem „EU-Pharma-Lunch“ des VCI Hessen in Brüssel diskutiert. Während des Gespräches, das der Landesverband gemeinsam mit der Vertretung des Landes Hessen bei der EU organisiert hatte, wandte sich der Vorsitzende des Landesverbands Hessen im Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, Klaus Schrott, insbesondere an die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Dort stehen viele Abgeordnete den Plänen der Kommission skeptisch gegenüber, im Rahmen des „Pharma-Pakets“ auch den Arzneimittelherstellern mehr Informationsrechte einzuräumen.

Die pharmazeutischen Unternehmen wünschten sich, dass die geplanten Informationsmöglichkeiten über verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht zum Bumerang für sie werden. Deshalb befürworteten sie eine deutliche Trennung zwischen Werbung und Information.

Eine juristisch klare Abgrenzung sei machbar, meint der FDPEuropa- Abgeordnete Dr. Jorgo Chatzimarkakis, in seinem Gastbeitrag. Es bedürfe dazu klarer Qualitätskriterien und Kontrollmechanismen. Dazu gehöre auch eine nationale Vorabkontrolle der Informationen.

Nils Behrndt, Mitglied im für Unternehmen und Industrie zuständigen Kabinett Verheugen, schilderte in seiner Tischrede die Hintergründe des Richtlinienentwurfs der EU-Kommission: Es gelte die Bereitstellung der Informationen zu verbessern und gemeinschaftsweit zu vereinheitlichen. Die Bürger müssten leichter an hochwertige werbungsfreie Informationen gelangen können. Außerdem werde auf diese Weise gewährleistet, dass die Bürger Europas mit den EU-Vorschriften konforme Informationen erhalten und seltener auf irreführende und mangelhafte Angaben stoßen.

Schrott nutzte den Pharma-Lunch, um deutlich zu machen, woran die angestrebten Ziele des Pharma-Paketes, nämlich die Versorgung mit „sicheren, innovativen und erschwinglichen Arzneimitteln“ zu gewährleisten, scheitern könnten, nämlich an Hemmnissen für die Forschung sowie der fehlenden Transparenz der Erstattungssysteme in den Mitgliedsländern der Europäischen Union. Die Einhaltung der Transparenzrichtlinie sei deshalb nötig, um den Unternehmen die nötige Planungssicherheit zu garantieren. Es müsse nachvollziehbar sein, warum ein bestimmtes Medikament beispielsweise nicht von den Krankenkassen erstattet werde.

Als Beispiel dafür, dass europäische und nationale Gesetzgebung oft nicht ineinander greifen, sah Schrott die Debatte um die Belieferungspflicht der Arzneimittelhersteller an den pharmazeutischen Großhandel, die in Deutschland bereits mit der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes realisiert werden soll, während die EU-Kommission die Vor- und Nachteile einer solchen Regelung noch untersuchen wolle. „Brüsseler Ansätze zur Marktöffnung stoßen auf nationale Zwangsjacken“, kritisierte er.

Zum Pharma-Lunch lädt der VCI Hessen in Kooperation mit der Landesregierung zweimal im Jahr Politiker, EU-Beamte und Unternehmer in die hessische Vertretung nach Brüssel ein.

Aus VCI Hessen informiert April 2009